Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.02.1989 - 7 UF 507/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abbruch einer Ausbildung; Unterhaltsberechtigte Kind; Anfang einer neuen Ausbildung; Ausbildungsunterhaltspflicht; Ausschluß der Pflicht; Erforderlichkeit der Fähigkeiten; Zahlungspflicht der Eltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1610
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 1219
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96
Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten
Selbst wenn er bisher noch keine Berufsausbildung erfahren hat, kann eine zu lange Verzögerung dazu führen, daß sein Ausbildungsanspruch entfällt und er sich daher seinen Lebensunterhalt mit ungelernten Tätigkeiten oder aufgrund sonstiger Begabungen und Fertigkeiten verdienen muß (vgl. OLG Hamm FamRZ 1989, 1219, 1220; FamRZ 1995, 1007, 1008;… Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 3. Aufl. § 2 Rdn. 65). - OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03
Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt
In der Rechtsprechung wird teilweise anerkannt, dass nach dem Abbruch der 2. Ausbildung ohne triftigen Grund die Eltern von der Verpflichtung zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt frei werden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1989, 1219), wobei es jedoch stets auf den Einzelfall ankommt. - LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10 Zu Unrecht zieht die Klagepartei eine Parallele zu dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Februar 1989 (Az. 7 UF 507/88, FamRZ 1989, 1219 = JURIS-Dokument) zugrundeliegenden Fall.
- AG Weilburg, 13.06.1997 - 24 F 821/96
Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über Unterhaltszahlungen; …
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