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   OLG Hamm, 03.02.1989 - 7 UF 507/88   

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https://dejure.org/1989,4176
OLG Hamm, 03.02.1989 - 7 UF 507/88 (https://dejure.org/1989,4176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.1989 - 7 UF 507/88 (https://dejure.org/1989,4176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 7 UF 507/88 (https://dejure.org/1989,4176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abbruch einer Ausbildung; Unterhaltsberechtigte Kind; Anfang einer neuen Ausbildung; Ausbildungsunterhaltspflicht; Ausschluß der Pflicht; Erforderlichkeit der Fähigkeiten; Zahlungspflicht der Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1219
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Selbst wenn er bisher noch keine Berufsausbildung erfahren hat, kann eine zu lange Verzögerung dazu führen, daß sein Ausbildungsanspruch entfällt und er sich daher seinen Lebensunterhalt mit ungelernten Tätigkeiten oder aufgrund sonstiger Begabungen und Fertigkeiten verdienen muß (vgl. OLG Hamm FamRZ 1989, 1219, 1220; FamRZ 1995, 1007, 1008; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 3. Aufl. § 2 Rdn. 65).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    In der Rechtsprechung wird teilweise anerkannt, dass nach dem Abbruch der 2. Ausbildung ohne triftigen Grund die Eltern von der Verpflichtung zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt frei werden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1989, 1219), wobei es jedoch stets auf den Einzelfall ankommt.
  • LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Zu Unrecht zieht die Klagepartei eine Parallele zu dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Februar 1989 (Az. 7 UF 507/88, FamRZ 1989, 1219 = JURIS-Dokument) zugrundeliegenden Fall.
  • AG Weilburg, 13.06.1997 - 24 F 821/96

    Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über Unterhaltszahlungen;

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